Welche Sicherheitsstufe benötigen Sie beim Zerkleinern von Papier? Informieren Sie sich vor der Gerätewahl über die Sicherheitsstufen der DIN 32757-1. Bitte beachten Sie, dass Geräte und Produktgruppen in unterschiedlichen Sicherheitsstufen erhältlich sein können.
Stufe 1 – Allgemein: geringe Sicherheit
Diese Sicherheitsstufe ist in der Regel für den Heimgebrauch ausreichend. Ein DIN-A4-Blatt wird meist in etwa 40 einzelne Streifen zerkleinert. Die Streifen können bis zu 12 mm breit sein. Diese Stufe eignet sich für allgemeine Informationen, jedoch nicht für Bankdaten, Passwörter oder andere vertrauliche Inhalte.
Stufe 2 – Intern: geringe bis mittlere Sicherheit
Auch bei dieser Sicherheitsstufe wird das Papier in Streifen geschnitten. Diese sind jedoch schmaler als bei Stufe 1. Ein DIN-A4-Blatt wird in ungefähr 100 Streifen zerkleinert. Die Streifenbreite liegt unter 6 mm. Diese Geräte eignen sich für den Einsatz zu Hause oder in kleinen Büros.
Stufe 3 – Vertraulich: mittlere Sicherheit
Geräte der Stufe 3 zerkleinern Papier in sehr schmale Streifen unter 2 mm oder in kleine Partikel. Ein Partikelschnitt-Aktenvernichter nutzt das Volumen des Auffangbehälters effizienter als ein Streifenschnittgerät. Dadurch muss der Behälter seltener geleert werden und es werden weniger Abfallsäcke benötigt.
Stufe 3 eignet sich für vertrauliche Unterlagen wie Personaldaten, Betriebsgeheimnisse sowie Vertriebs- und Marketingpläne.
Stufe 4 – Geheim: mittlere bis hohe Sicherheit
Geräte der Sicherheitsstufe 4 zerkleinern Dokumente in Partikel mit einer Größe von etwa 2 × 15 mm. Diese Geräte werden für geheime Dokumente empfohlen, deren Offenlegung die Sicherheit von Personen oder Institutionen gefährden könnte.
Stufe 5 – Streng geheim: hohe Sicherheit
Geräte der Stufe 5 zerkleinern Papier in Partikel mit einer maximalen Größe von etwa 0,8 × 12 mm. Sie werden häufig in Behörden, staatlichen Einrichtungen oder im militärischen Bereich eingesetzt, wenn besonders sensible Dokumente sicher vernichtet werden müssen.
Stufe 6 – Maximum: höchste Sicherheitsstufe
Stufe 6 ist eine inoffizielle Erweiterung der DIN-Norm. Dabei dürfen die Partikel nicht größer als etwa 0,8 × 4 mm sein. Diese Sicherheitsstufe wird insbesondere für staatliche oder militärische Zwecke eingesetzt.
Die Sicherheitsstufen 1 bis 5 der DIN 32757 dienten in Europa lange als Orientierungshilfe für die Auswahl geeigneter Aktenvernichter. Heute gilt die DIN 66399 als Nachfolgenorm.