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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Eine neue Fassung des BDSG wird am 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft treten und das noch aktuelle Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in Deutschland alle Bestimmungen zum Datenschutz.Der Kern dieses Gesetzes ist es, "den Einzelnen zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt wird."
Zum Löschen von Daten bestimmt das Bundesdatenschutzgesetz: "...d.h. das Unkenntlichmachen gespeicherter Daten z.B. durch physikalisches Vernichten von Datenträgern (z.B. Aktenvernichter) oder Entfernen von Daten vom Datenträger (z.B. Überschreiben von Magnetbänder)."

Beispiele für vertrauliche Dokumente, die Sie vernichten sollten, wenn diese nicht mehr benötigt werden: (Auszug)

Als Privatperson
  • Verträge
  • Rechnungen und Quittungen
  • Bestellungen
  • Kontoauszüge
  • Kreditanträge
  • Adressaufkleber auf abonnierten Zeitungen und Magazinen
  • Dokumente mit ihrer Unterschrift
Als Unternehmen
  • Verträge
  • Rechnungen und Quittungen
  • Rechtliche Dokumente
  • Steuerliche Unterlagen
  • Dokumente mit persönlichen Unterschriften
  • Jahresabschlüsse/ Buchhaltungsunterlagen/ Personalunterlagen/ Bewerbungsunterlagen
  • Business Pläne

Über die personenbezogene Daten:

Gemäß der Definition des § 3 Abs. 1 BDSG sind personenbezogene Daten "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Dies sind z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Familienstand, Personalnummer, Vergütungsgruppe, Blutgruppe und Beurteilungen.
Auch Daten, über die sich nur indirekt ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen, selbst wenn die Zuordnungsinformationen nicht allgemein bekannt sind. Entscheidend ist allein, dass es gelingen kann, die Daten mit vertretbarem Aufwand einer bestimmten Person zuzuordnen. Beispiele: Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Renten- und Sozialversicherungsnummer, Matrikelnummer.

Die Verpflichtung, seine vertraulichen Dokumente zu vernichten:

Unternehmen sind durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Einhaltung korrekter Datenschutzregelungen verpflichtet. Als schützenswert eingestuft sind im BDSG allerdings nur personenbezogene Daten, nicht jedoch Know-how und unternehmerische Daten.
Privatpersonen sind generell nicht verpflichtet, vertrauliche Dokumente zu schützen. Allerdings können Dritte mit persönlichen Daten viel Ärger und finanziellen Schaden verursachen. Bereits mit geringem Aufwand können Sie sich wirkungsvoll gegen Datenmissbrauch schützen. Werfen Sie Dokumente, die vertrauliche Daten enthalten, nicht einfach in den Papierkorb, sondern vernichten Sie sie mit einem Aktenvernichter.

Über Identitätsdiebstahl:

Identitätsdiebstahl ist die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten mit dem Ziel, sich durch Betrug einen Vermögensvorteil zu verschaffen, Daten der betroffenen Person an interessierte Kreise zu verkaufen oder den rechtmäßigen Inhaber der Identitätsdaten in Misskredit zu bringen.
Die häufigsten Formen von Identitätsdiebstahl sind Kreditkartenbetrug, Kontoraub und Bankbetrug. Bei einem Identitätsdiebstahl werden persönliche Daten wie beispielsweise Geburtsdatum, Anschrift, Führerschein- oder Sozialversicherungsnummern, Bankkonten oder Kreditkartennummern z.B. durch Pretext Calling "entwendet", um eine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung zu umgehen oder diese zu verfälschen. Pretexting bezeichnet die Vorspiegelung einer falschen Identität am Telefon, um an Daten anderer Personen zu gelangen. Die missbräuchliche Nutzung solcher Informationen kann zu hohen Schulden oder Strafen führen, wenn kriminelle Handlungen im Namen des Opfers des Identitätsdiebstahls durchgeführt werden.

Ihr Schutz vor Identitätsdiebstahl:

  • Vernichten Sie ihre persönlichen Unterlagen in einem Aktenvernichter und werfen Sie keine Unterlagen, CDs oder Disketten, die persönliche Daten oder Ihre Unterschrift enthalten, in den Papierkorb
  • Legen Sie sämtliche Unterlagen, die Sie noch benötigen, sorgfältig ab, um diese sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen
  • Lassen Sie Unterlagen mit persönlichen Daten, wie Briefe und Zeitschriften mit Adressaufkleber, nicht offen liegen - auch nicht im Auto
  • Wenn Sie eine Zahlung mit Kreditkarte tätigen, nehmen Sie stets alle Belege mit, da diese ihre vollständigen Kontodaten enthalten

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